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Energieausweis zukünftig ein Muss


Die EnEV 2014 bringt zum 1. Mai 2014 neue Anforderungen an Vermietung und Verkauf von Immobilien. Dann muss der Energieausweis unverzüglich nach Vertragsunterzeichnung vom Vermieter an den neuen Mieter zumindest in Kopie übergeben werden. In kommerziellen Immobilienanzeigen müssen bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses Inhalte aus dem Energieausweis veröffentlicht werden. Ausnahmen gibt es nur wenige, z.B. bei denkmalgeschützten Gebäuden.

Das neue Dokument enthält mehr Informationen. Die energetischen Kennwerte werden nicht nur auf einer Skala von grün bis rot dargestellt, sondern zusätzlich einer von neun Effizienzklassen (A+ = niedriger Energieverbrauch, H = hoher Energieverbrauch) zugeordnet. Die Skala wird bei 250 kWh/(m²a) enden. Neu ist die Angabe des Primärenergieverbrauchs (Energieverbrauch und Energiemenge für die vorgelagerten Prozesse für Erschließung und Transport des Energieträgers) bei verbrauchsorientierten Energieausweisen.

Energieausweise, die nach EnEV 2007 und EnEV 2009 ausgestellt wurden, bleiben für 10 Jahre gültig. Für Energieausweise, die vor Inkrafttreten der EnEV 2007 erstellt wurden, gelten Übergangsvorschriften. Werden an einem Gebäude bauliche Änderungen vorgenommen, etwa an der Gebäudehülle, können ggf. die Vorgaben der EnEV 2014 greifen und ein neuer Energieausweis nötig werden.

Die neuen Energieausweise bieten in der Regel die Stellen an, die bereits die bisherigen ausgestellt haben.



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