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Handy im Auto


Keine Nutzung als Navigationshilfe oder Internetrecherche

Das OLG Hamm bestätigt Rechtsprechung, nach der § 23 Abs. 1a StVO auch die Nutzung der Navigationshilfe oder eines anderen Hilfsdienstes eines Mobiltelefons regelt. Nach § 23 Abs. 1a StVO darf ein Fahrzeugführer ein Mobiltelefon nicht benutzen, wenn er hierfür das Mobiltelefon aufnehmen oder halten muss. Das ist nur dann erlaubt, wenn das Fahrzeug steht und wenn bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Die Nutzung der Navigationsfunktion des Mobiltelefons fällt unter § 23 Abs. 1a StVO. Der 5. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm hat mit Beschluss vom 18.02.2013 (5 RBs 11/13) bereits ausgeführt, dass eine gemäß § 23 Abs. 1a StVO verbotene Benutzung des Mobiltelefons in jeder bestimmungsgemäßen Bedienung des Geräts liegt, also neben dem Telefonieren auch den Abruf von Navigationsdaten erfasst. § 23 Abs. 1a StVO soll gewährleisten, dass der Fahrzeugführer auch dann, wenn er ein Mobiltelefon benutzt, beide Hände frei hat, um die Fahrzeugführung zu bewältigen. Daher fällt auch der Einsatz des Mobiltelefons für Abfragen über das Internet oder ähnliches unter § 23 Abs. 1a StVO.


Beschluss OLG Hamm vom 15.01.2015 - 1 RBs 232/14


Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm vom 06.03.2015



Fotografieren nicht erlaubt

Auch das Aufnahmen oder Halten des Handys zum Fotografieren ist nicht erlaubt und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bussgeld und einem Punkt belegt.


OLG Hamburg 3 Ss 155/15 Owi



Kein Diktieren

Ebenfalls ist das Diktieren mit dem Handy während des Betriebs des Fahrzeug verboten.


AG Landstuhl 2 Owi 4286 Js 1076/15



Ausnahmsweise erlaubt

Steht das Fahrzeug und ist der Motor abgeschaltet, befindet es sich nicht mehr im Betrieb. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug z.B. an einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Ob dieser manuell oder automatisch mittels einer Start-Stop-Funktion des Fahrzeuges ausgeschaltet wird, ist dabei gleichbedeutend.


OLG Hamm 1 Rbs 232/14




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