Online Streitbeilegung (für Verbraucher)
Am 09.01.2016 ist die EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlichen Streitigkeiten (OS-Plattform) in Kraft getreten.
Artikel 14 der EU-Verordnung lautet: „In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online- Dienstleistungsverträge eingehen, geben zudem ihre E-Mail-Adressen an.“
Die OS-Plattform dient der Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus dem Online-Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ergeben. Verbraucher erhalten damit bei Online-Käufen von Waren und Dienstleistungen die Möglichkeit, Beschwerden einzureichen. Die OS-Plattform und die Online-Streitbeilegung sollen nur für Streitigkeiten zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern wegen online geschlossener Verträgen gelten.
Die Online-Streitbeilegung soll eine schnelle ebenfalls Online geführte Streitbeilegung ermöglichen und eine schnelle Alternative zu den gerichtlichen Verfahren beiten, um den Online-Handel auch europaübergreifend attraktiver zu machen. Dabei soll der Streit in vier einfachen Stufen beigelegt werden. Der Verbraucher sendet ein Beschwerdeformular zu dem Händler als Vertragspartner. Dieser schlägt einen Mediator vor. Einigen sich Verbraucher und Händler auf einen Mediator, erhält dieser die Unterlagen und entscheidet innerhalb von 90 Tagen. Das Verfahren soll günstiger sein als bisherige gerichtliche Verfahren.
Onlineshopbetreiber müssen ab dem 09.01.2016 auf ihrer Internetseite einen Link auf die OS-Plattform zur Verfügung stellen.
Betroffen sind alle Unternehmer mit Sitz in der EU, die an EU-Verbraucher Waren oder Dienstleistungen verkaufen bzw. Dienstleistungen erbringen, sofern diese ihre Leistungen dabei auf einer Webseite oder sonst auf elektronischem Weg (z.B. per Email) anbieten und der Verbraucher die Bestellung dann über die Webseite oder sonst auf elektronischem Weg (z.B. per Email) ausführt.
Die Informationspflicht gilt sowohl für solche Unternehmer, die dabei eine eigene Internetseite betreiben als auch für Unternehmer, die sich dabei einer Verkaufsplattform wie z.B. eBay.de, Amazon.de, Dawanda.de etc. bedienen.
Insbesondere kommt es für das Bestehen der Informationspflicht nicht auf eine bestimmte Mitarbeiterzahl, auf einen grenzüberschreitenden Handel oder darauf an, ob sich der Unternehmer zur Teilnahme an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren verpflichtet hat.
Die Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung richtet sich nicht an Unternehmer, die ausschliesslich im Wege des stationären Handels Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen, also online keine entsprechenden Verträge schliessen, die zwar eine Internetseite betreiben, jedoch im Zusammenhang mit dieser keine Verträge schliessen, also die Internetseite rein als Präsentationsseite nutzen und (z.B. reine Unternehmensprofile), die ihren Sitz nicht innerhalb der europäischen Union haben, die ihre Waren oder Dienstleistungen ausschliesslich im Geschäftsbereich B2B anbieten, also ausschliesslich gegenüber Unternehmern und die eine Verbraucherbeteiligung ausschliessen, die ihre Waren oder Dienstleistungen ausschliesslich an Verbraucher anbieten, die ihren Wohnsitz ausserhalb der EU haben und die Beteiligung von EU-Verbrauchern ausschliessen.
Zentraler Punkt der neuen Informationspflicht ist die zwingende Nennung des Links zur OS-Plattform im Impressum. Es empfiehl sich, folgenden Text direkt unterhalb Ihrer Impressumsangaben einzustellen:
„Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr“