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Flugverspätung


Bei Flugverspätungen gewährt die Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union Entschädigungen wie folgt:



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Reiserecht

Entfernung

Verspätung

Entschädigung

bis 1500 km

2 Stunden

250,00 €

über 1500 km in der EU

1500 - 3500 km auch außerhalb der EU

3 oder mehr Stunden

400,00 €

über 3500 km

4 oder mehr Stunden

600,00 €

Betroffene Flugreisende sollten ihre Entschädigungsansprüche zunächst selbst schriftlich und nachweisbar (per Einwurf-Einschreiben) geltend machen.

Häufig führt dieses nicht zum Erfolg. Dann ist es ratsam, einen Rechtsanwalt mit der Sache zu beauftragen. Die Fluggesellschaft muss, wenn sie sich in Verzug befindet oder nicht aureichend informiert hat, auch die Anwaltskosten  tragen.

Vielfach reagieren die Fluggeselschaften erst auf eine gerichtliche Klage und leisten dann, ohne dass ein Gerichtstermin erforderlich wird.