Unser Service in Wohnungseigentumssachen:
Viele Immobilien werden als Wohnungseigentum errichtet und erworben. Dieses begründet oft mehrere Konfliktbereiche:
1. Mängel am Gebäude, Bauprozesse
Bei den Rechten bezüglich Gebäudemängeln ist zwischen Mängeln am Gemeinschaftseigentum und solchen am Sondereigentum zu unterscheiden.
Die Rechte bezüglich des Gemeinschaftseigentums betreffen die Wohnungseigentümergemeinschaft, solche am Sondereigentum, den jeweiligen Sondereigentümer.
Für beide gilt es aber die Verjährungsfrist solcher Mängelrechte am Gebäude von 5 Jahren zu beachten.
Sie sind Verwalter oder Eigentümer in eine Wohnungseigentümergemeinschaft.
Unser Service für Sie:
Schaffung der Voraussetzungen zur Geltendmachung von Baumängeln der Wohnungseigentümergemeinschaft,
außergerichtlicher Mangelgeltendmachung,
gerichtlicher Baumangelgeltendmachung.
Lesen Sie dazu unseren Service zum Bauprozess.
2. Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Wohnungseigentümer
Auch zwischen einem Eigentümer und der Wohnungseigentümergemeinschaft kann es zu Differenzen kommen, etwa wenn Maßnahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu ergreifen sind, solche unterlassen werden, Beschlüsse zu fassen sind oder solche angefochten werden sollen, Verwaltungen abgesetzt oder neu berufen werden sollen, Übergriffe auf das Sondereigentum erfolgen oder Eigentümer unzulässig das Sondereigentum verändern oder beschädigen.
Unser Service für Sie
Prüfung des Sachverhalts,
außergerichtliche Tätigkeit zur Rechtswahrung,
Hilfe bei und Vorbereitung von Wohnungseigentümerversammlungen,
Vorbereitung von Beschlussvorlagen,
Information der Wohnungseigentümer in der Wohnungseigentümerversammlung,
Verfolgung der Beschlussdurchführung,
gerichtliche Anfechtung von Beschlüssen durch Wohnungseigentümer,
gerichtliche Abwehr von Beschlussanfechtungen,
gerichtliche Geltendmachung von Rechten der Wohnungseigentümergemeinschaft oder von Wohnungseigentümern
3. Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern
Auch zwischen einzelnen Wohnungseigentümern können Konflikte entstehen.
Solche können WEG-rechtlicher, nachbarschaftsrechtlicher und sonstig zivilrechtlicher oder auch strafrechtlicher Natur sein.
Das können betroffene Rechte auf Unterlassen störender Handlungen, Beseitigung von Störungen oder von Eigentumsbeeinträchtigungen des Sonder- oder Gemeinschaftseigentums sein.
Unser Service für Sie:
Beratung zur zugrunde liegenden Problematik,
Außergerichtliche Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Verfahrensgegner,
Interessenvertretung in Schiedsverfahren,
Vertretung in gerichtlichen Verfahren gegen den Verfahrensgegner.
4. Streitigkeiten zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und ihren Nachbarn.
Auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat Grundstücksnachbarn. Wie beim privaten Einzelgrundstück können auch hier Konflikte entstehen, z.B. über den Grenzverlauf, das Überschreiten der Grenze durch persönliche Handlungen, Überbauten oder den Überwuchs von Pflanzen.
Wir helfen Ihnen bei der Wahrung Ihrer Rechte.
Unser Service für Sie:
Beratung zur zugrunde liegenden Problematik,
Außergerichtliche Vertretung Ihrer Interessen,
Interessenvertretung in Schiedsverfahren,
Vertretung in gerichtlichen Verfahren.
5. Beratung und Vertretung von Wohnungseigentumsverwaltern
Auch ein Wohnungseigentumsverwalter kann nicht in jeder Situation alles wissen und benötigt zuweilen Rat und Hilfe.
Dazu bieten wir unsere Hilfe an:
Unser Service für Wohnungseigentumsverwalter:
Beratung und Hilfe bei allgemeinen Fragen der Wohnungseigentumsverwaltung,
Hilfe bei konkreten Fragestellungen,
Hilfe bei der Information der Wohnungseigentümer,
Hilfe und Vertretung bei der Führung gerichtlicher Verfahren,
Hilfe bei der Vertretung von Wohnungseigentumsverwaltern gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft.