Unser Service beim Verkehrsunfall
Verkehrsunfälle sind im Verkehr plötzlich auftretende Ereignisse mit Schadensfolgen.
Unser Service beim Verkehrsunfall
Wir wickeln den Unfallschaden für Sie ab durch:
ggf. Meldung an die eigene Haftpflichtversicherung
Gutachtenverarbeitung des Kfz-Sachverständigen
Einholung ärztlicher Berichte bei eigenem Personenschaden
Schadensabwicklung mit gegnerischer Haftpflichtversicherung
bei Problemen mit der Schadensabwicklung: Geltendmachung Ihrer Ansprüche im gerichtlichen Verfahren
gegebenenfalls Ihre Verteidigung im Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren
Dazu benötigen wir von Ihnen:
eine Vollmacht,
eine Schweigepflichtsentbindungserklärung (für die Ärzte)
Daten zu Ihrem Kfz (Eigentümer, Halter, Fahrer, Versicherungsnehmer)
Darstellung des Unfallhergangs
alle unfallbezogenen Unterlagen (s.o.),
ggf. Mitteilung der Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung
Zunächst sind die erforderlichen Maßnahmen am Unfallort zu treffen (bitte unbedingt am Unfallort bleiben und den Datenaustausch ermöglichen, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist strafbar):
1. Erste Hilfe bei verletzten Personen leisten
2. Krankenwagen bzw. Notarzt herbeirufen (112)
3. Sicherung der Unfallstelle (z.B. Warndreieck aufstellen)
4. Polizei rufen (110)
5. Daten der Unfallbeteiligten aufschreiben
6. Versicherungsdaten der Unfallbeteiligten aufschreiben
7. bei Unfall mit beteiligtem ausländischem Kennzeichen
(grüne Versicherungskarte mit Smartphon abfotografieren)
Verkehrsunfälle sind im Verkehr plötzlich auftretende Ereignisse mit Schadensfolgen.
Zunächst sind die erforderlichen Maßnahmen am Unfallort zu treffen (bitte unbedingt am Unfallort bleiben und den Datenaustausch ermöglichen, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist strafbar):
1. Erste Hilfe bei verletzten Personen leisten
2. Krankenwagen bzw. Notarzt herbeirufen (112)
3. Sicherung der Unfallstelle (z.B. Warndreieck aufstellen)
4. Polizei rufen (110)
5. Daten der Unfallbeteiligten aufschreiben
6. Versicherungsdaten der Unfallbeteiligten aufschreiben
7. bei Unfall mit beteiligtem ausländischem Kennzeichen
(grüne Versicherungskarte mit Smartphon abfotografieren)
8. Daten von Unfallzeugen aufschreiben.
9. Unfallort, Stand der Fahrzeuge und Schäden an den Fahrzeugen fotografieren.
10. den Anordnungen der Polizei und Rettungsdienste folgen.
11. Unfall der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung melden.
12. Bei eigener Verletzung: Arzt aufsuchen
Nach dem Unfall einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Zur Ermittlung der Sachschäden am Fahrzeug einen Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragen (Dabei können wir Ihnen behilflich sein)
Alle Schadensbelege sammeln und an Rechtsanwalt einreichen (auch für Schäden an anderen Gegenständen).
alle Unfallberichte (insbesondere die polizeiliche Unfallaufnahme) und sonstige Nachweise an Rechtsanwalt übergeben.
Die Kosten der Unfallabwicklung werden entsprechend dem Verursachungsbeitrag am Unfallgeschehen bemessen. Trifft die alleinige Schuld den Unfallgegner, trägt auch dessen Versicherung die anwaltlichen Kosten. Rechtsanwaltsgebühren werden nach dem RVG nach Wertgebühren abgerechnet, die durch die Schadenshöhe bestimmt werden).
Welche Schäden können ersetzt werden:
Sachschäden:
Schaden am Kfz:
Bei Reparaturschaden bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes
Bei -wirtschaftlichem – Totalschaden (= über 130 % des Wiederbeschaffungswertes): Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert oder bei dennoch erfolgender Reparatur bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes
Mietwagenkosten für die Reparatur- oder Ausfallzeit oder Nutzungsausfall fiskal (bei Privatfahrzeug), von Steuerberater bescheinigter Ausfallschaden (bei gewerblich genutztem Fahrzeug)
ggf. Ab- und Anmeldekosten bei Totalschaden mit Ersatzbeschaffung, Kosten eines neuen Kennzeichens
ggf. Entsorgungskosten des Unfallfahrzeugs
Aufwandspauschale (in Höhe des von der Rechtsprechung üblich anerkannten Betrages)
Personenschäden:
Kosten der not/ärztlichen oder Krankenhausbehandlung, Krankentransportkosten (soweit nicht auf Ihre Krankenversicherung übergegangen)
Schmerzensgeld
Haushaltshilfeschaden (ggf. fiktiv), soweit die Voraussetzungen vorliegen
Lohnausfalldifferenz zwischen ohne Unfall verdientem Lohn und Krankengeld
Auch Arbeitgeber können den Schaden, der ihnen durch die Lohnfortzahlung infolge der unfallbedingten Erkrankung des Arbeitnehmers entsteht ersetzt verlangen. Dieser Anspruch geht bereits gesetzlich auf den Arbeitgeber über.
Auch solche Ansprüche machen wir für Sie als Arbeitgeber geltend. Leider trägt der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung nicht die Kosten der anwaltliche Geltendmachung.
Dazu benötigen wir:
eine Vollmacht
Unfalldarstellung, ggf. Unterlagen (wie oben), Daten zum Unfall und Gegner
Daten und Nachweise zum üblichen Einkommensbezug des Arbeitnehmers,
Abrechnung der Lohnfortzahlung.
Eine zügige und vollständige Information beschleunigt die Schadensabwicklung.
Ihre Unterlagen können Sie persönlich einreichen oder per Post oder Email (bitte als PDF-Datei) zusenden. Vollmachten und Schweigepflichtentbindungserklärungen müssen im Original (persönlich oder per Post) eingereicht werden.
8. Daten von Unfallzeugen aufschreiben.
9. Unfallort, Stand der Fahrzeuge und Schäden an den Fahrzeugen fotografieren.
10. den Anordnungen der Polizei und Rettungsdienste folgen.
11. Unfall der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung melden.
12. Bei eigener Verletzung: Arzt aufsuchen
Nach dem Unfall einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Zur Ermittlung der Sachschäden am Fahrzeug einen Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragen (Dabei können wir Ihnen behilflich sein)
Alle Schadensbelege sammeln und an Rechtsanwalt einreichen (auch für Schäden an anderen Gegenständen).
alle Unfallberichte (insbesondere die polizeiliche Unfallaufnahme) und sonstige Nachweise an Rechtsanwalt übergeben.
Wir wickeln den Unfallschaden dann für Sie ab durch:
ggf. Meldung an die eigene Haftpflichtversicherung
Gutachtenverarbeitung des Kfz-Sachverständigen
Einholung ärztlicher Berichte bei eigenem Personenschaden
Schadensabwicklung mit gegnerischer Haftpflichtversicherung
bei Problemen mit der Schadensabwicklung: Geltendmachung Ihrer Ansprüche im gerichtlichen Verfahren
gegebenenfalls Ihre Verteidigung im Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren
Dazu benötigen wir von Ihnen:
eine Vollmacht,
eine Schweigepflichtsentbindungserklärung (für die Ärzte)
Daten zu Ihrem Kfz (Eigentümer, Halter, Fahrer, Versicherungsnehmer)
Darstellung des Unfallhergangs
alle unfallbezogenen Unterlagen (s.o.),
ggf. Mitteilung der Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung
Die Kosten der Unfallabwicklung werden entsprechend dem Verursachungsbeitrag am Unfallgeschehen bemessen. Trifft die alleinige Schuld den Unfallgegner, trägt auch dessen Versicherung die anwaltlichen Kosten. Rechtsanwaltsgebühren werden nach dem RVG nach Wertgebühren abgerechnet, die durch die Schadenshöhe bestimmt werden).
Welche Schäden können ersetzt werden:
Sachschäden:
Schaden am Kfz:
Bei Reparaturschaden bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes
Bei -wirtschaftlichem – Totalschaden (= über 130 % des Wiederbeschaffungswertes): Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert oder bei dennoch erfolgender Reparatur bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes
Mietwagenkosten für die Reparatur- oder Ausfallzeit oder Nutzungsausfall fiskal (bei Privatfahrzeug), von Steuerberater bescheinigter Ausfallschaden (bei gewerblich genutztem Fahrzeug)
ggf. Ab- und Anmeldekosten bei Totalschaden mit Ersatzbeschaffung, Kosten eines neuen Kennzeichens
ggf. Entsorgungskosten des Unfallfahrzeugs
Aufwandspauschale (in Höhe des von der Rechtsprechung üblich anerkannten Betrages)
Personenschäden:
Kosten der not/ärztlichen oder Krankenhausbehandlung, Krankentransportkosten (soweit nicht auf Ihre Krankenversicherung übergegangen)
Schmerzensgeld
Haushaltshilfeschaden (ggf. fiktiv), soweit die Voraussetzungen vorliegen
Lohnausfalldifferenz zwischen ohne Unfall verdientem Lohn und Krankengeld
Auch Arbeitgeber können den Schaden, der ihnen durch die Lohnfortzahlung infolge der unfallbedingten Erkrankung des Arbeitnehmers entsteht ersetzt verlangen. Dieser Anspruch geht bereits gesetzlich auf den Arbeitgeber über.
Auch solche Ansprüche machen wir für Sie als Arbeitgeber geltend. Leider trägt der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung nicht die Kosten der anwaltliche Geltendmachung.
Dazu benötigen wir:
eine Vollmacht
Unfalldarstellung, ggf. Unterlagen (wie oben), Daten zum Unfall und Gegner
Daten und Nachweise zum üblichen Einkommensbezug des Arbeitnehmers,
Abrechnung der Lohnfortzahlung.
Eine zügige und vollständige Information beschleunigt die Schadensabwicklung.
Ihre Unterlagen können Sie persönlich einreichen oder per Post oder Email (bitte als PDF-Datei) zusenden. Vollmachten und Schweigepflichtentbindungserklärungen müssen im Original (persönlich oder per Post) eingereicht werden.