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Unser Service im Vertragsrecht


Verträge sind verbindliche Vereinbarungen zwischen zwei (zweiseitige) oder mehreren (mehrseitige) natürlichen Personen (Menschen) oder juristischen Personen (z.B. eingetragene Vereine oder Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaften (AG)).


Durch einen Vertrag verpflichten sich die Vertragsparteien, eine Leistung zu erbringen und -zumeist- eine Gegenleistung zu beanspruchen.

Verträge können mündlich und schriftlich geschlossen werden. Für einige Verträge (z.B. Grundstücksgeschäfte, Eheverträge u.a.) bestehen besondere Formvorschriften (oft ist die notarielle Beurkundung erforderlich).


Verträge zu erstellen ist nicht einfach. Dabei gilt es, das Gewollte klar zu definieren und alle Rechte und Pflichten, auch Nebenpflichten, zu berücksichtigen. Was zuvor gut und umfassend vereinbart ist, kann später weniger zum Streit führen.


Wir bieten Ihnen dazu folgenden Service an:


Beratung und Information vor dem Abschluss von Verträgen.


Erstellung von Verträgen oder Hilfestellung bei der Erstellung (keine Beurkundung, diese erfolgt anschließend durch einen Notar, soweit erforderlich).


Prüfung von Verträgen mit weitreichender Bedeutung (z.B. Immobilienkaufverträge), die Ihnen zur Unterzeichnung vorgelegt werden.


Hilfe bei der Durchführung und Abwicklung von Verträgen.


Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche.


Außergerichtliche und gerichtliche Abwehr unberechtigter vertraglicher Ansprüche.




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